Berolina Camping GmbH
Am Großen Wannsee 7
14109 Berlin
Telefon/Fax: 030/83222905 Mail: info@berolina-camping.deWeb: http://www.berolina-camping.deGeschäftsführer: Dr. Pavlos Klonaris HRB 129365 B Amtsgericht Charlottenburg St.Nr.: 29 007 00939Fragen?
030/83222905Allgemeine Geschäftsbedingungen
- §1 Die Vermietung von Stellplätzen und Bootsliegeplätzen (im Folgenden: Platz) erfolgt an Einzelpersonen bzw. Familien einschließlich derer Kinder, sofern diese das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben oder sich noch in Berufsausbildung befinden und in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben. Aus innerbetrieblichen Gründen kann dem Mieter innerhalb der Vertragszeit ein anderer Platz zur Verfügung gestellt werden. Dem Mieter wird durch das Mietverhältnis kein Gewohnheitsrecht zuteil. Anschrift-Änderungen und Veränderungen in seiner Familie, die den Vertragsinhalt betreffen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- §2 Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des vermieteten Platzes an andere Personen ist nicht gestattet. Einzelne Tagesbesuche, Übernachtungen sowie längere Aufenthalte von Personen, die nicht im Vertrag genannt sind, sind in der Rezeption anzumelden. Für derartige Aufenthalte sind die jeweils gültigen Gebühren zu entrichten. Der Mieter haftet für die Entrichtung der Übernachtungs- und Tagesentgelte.
- §3 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Schäden, die durch Einwirkung Dritter oder Naturereignisse entstanden sind sowie Schäden oder Verluste, die dem Mieter, seinen Angehörigen oder Besuchern entstehen.
- §4 Campingfahrzeuge bzw. Boote sind mit einem Feuerlöscher auszurüsten.
- §5 Der Mieter verpflichtet sich, den Platz sauber und aufgeräumt zu halten. Er hat den Platz und sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Dem Mieter ist nicht gestattet, den Wohnwagen oder das Zelt mit festen An- oder Umbauten zu versehen oder den Platz mit festen Umzäunungen zu begrenzen. Für Beschädigungen an den Einrichtungen des Platzes ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Haushalt gehörenden Personen, seinen Besuchern, Lieferanten usw. verursacht worden sind.
- §6 Der Vermieter verpflichtet sich, bei zeitweiser Abwesenheit des Mieters (Urlaub, Krankheit o. ä.) den vermieteten Platz nicht anderweitig zu vermieten oder zu belegen.
- §7 Das Mietverhältnis kann ohne Angabe von Gründen bis zum 30. September der laufenden Saison durch den Mieter oder Vermieter ordentlich gekündigt werden. Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die vereinbarten Mietzahlungen auch innerhalb einer von ihm gesetzten Nachfrist von zwei Wochen seit Fälligkeit nicht vollständig geleistet werden. Unbeschadet dessen ist er berechtigt, Mahnkosten (20€), Verzugszinsen (0,5% pro angefangenen Monat) sowie weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
- §8 Neben Fällen des Zahlungsverzuges ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung durch den Vermieter den vertragswidrigen Gebrauch des vermieteten Platzes fortsetzt oder den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt oder gegen die Campingplatzordnung verstößt.
- §9 Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit für den Mietausfall, Die Haftung des Mieters entfällt, wenn der Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages mit einem geeigneten Mieter ohne triftigen Grund abgelehnt hat. Soweit er Schadensersatzansprüche gegen den Mieter hat, ist der Vermieter berechtigt, die vom Mieter geleisteten Zahlungen zur Abdeckung des Schadens einzubehalten. Solange der Platz nicht anderweitig vermietet worden ist, ist der Vermieter nicht zur Erstattung von Zahlungen verpflichtet, die der Mieter auf die Miete geleistet hat.
- §10 Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen nur im Schritttempo gestattet.
- §11 Bei Abstellung des Campingfahrzeuges in den Wintermonaten übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden jeglicher Art.
- §12 Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder bei sonstiger Aufgabe des Dauerplatzes ist der Mieter verpflichtet, diesen in ordnungsgemäßen Zustand bis zum ersten Oktober-Sonntag an den Vermieter zu übergeben. Für jeden weiteren Tag wird eine Platz-Gebühr von 20€ in Rechnung gestellt. Der Vermieter allein entscheidet, ob die Rückgabe ordnungsgemäß erfolgt ist. Sämtliche Holz- Steinfußbodenreste u. ä. sind zu entfernen, ohne dass dadurch dem Vermieter Kosten entstehen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist der Vermieter berechtigt, die Räumung des Platzes auf Kosten des Mieters zu veranlassen. Die anfallenden Räumungskosten sind vom Mieter zu erstatten.
- §13 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter sämtliche Angaben in diesem Vertrag sowie Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichert, und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Abrechnung verwendet. Eine Mitteilung an außenstehende Dritte erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder hoheitlicher Anordnungen.
- §14 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein oder werden. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche ersetzt werden, die dem Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.
- §15 Ständiges Wohnrecht ist auf dem Campingplatz nicht möglich.
- §16 Das Mitbringen von Haustieren ist generell verboten.
- §17 Kleinere Verstöße gegen die Platzordnung oder behördliche Anordnungen bzw. Bestimmungen werden mit einem Verwarngeld i.H.v. mindestens 30€ geahndet. Vorsätzlich nicht angemeldete Personen bzw. das Mitbringen von Haustieren sowie grobe Verstöße gegen die Platzordnung ermächtigen die Berolina Camping GmbH, den betreffenden Gast/Mieter zur Verantwortung zu ziehen und den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen. Die Saisongebühr wird nicht rückerstattet.