Berolina Camping GmbH
Am Großen Wannsee 7
14109 Berlin
Telefon/Fax: 030/83222905
Mail: info@berolina-camping.de
Web: http://www.berolina-camping.de
Geschäftsführer: Dr. Pavlos Klonaris
HRB 129365 B Amtsgericht Charlottenburg
St.Nr.: 29 007 00939
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03335/237Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Die Vermietung des Dauerplatzes erfolgt an Einzelpersonen bzw. Familien einschließlich derer Kinder, sofern diese das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben oder sich noch in Berufsausbildung befinden und in häuslicher Ge-meinschaft mit den Eltern leben. Aus innerbetrieblichen Gründen kann dem Mieter innerhalb der Vertragszeit ein anderer Stellplatz zur Verfügung gestellt werden. Dem Mieter wird durch das Mietverhältnis kein Gewohnheitsrecht zuteil. Anschrift- Änderungen und Veränderungen in seiner Familie, die den Vertragsinhalt betreffen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Deine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des vermieteten Dauer-platzes an andere Personen ist nicht gestattet. Einzelne Übernachtungen sowie längere Aufenthalte von Personen, die nicht im Vertrag genannt sind, sind dem Platzleiter vorher anzuzeigen. Für derartige Übernachtungen oder Aufenthalte sind die festgesetzten, jeweils gültigen Gebühren zu zahlen. Personen, die den Mieter besuchen und nicht übernachten, haben die fest-gesetzte Tagesgebühr zu zahlen. Der Mieter haftet für die Entrichtung der Übernachtungs- und Tagesentgelte.
§ 3 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Schäden, die durch Einwirkung Dritter oder Naturereignisse entstanden sind sowie Schäden oder Verluste, die dem Mieter, seinen Angehörigen oder Besuchern entstehen.
§ 4 Campingfahrzeuge bzw. Dauerzelte sind mit einem Feuerlöscher auszurüsten
§ 5 Der Mieter verpflichtet sich, den von ihm gemieteten Dauerplatz sauber und aufgeräumt zu halten. Er hat den Platz und sonstigen Anlagen und Einrich-tungen des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Dem Mieter ist nicht gestattet, den Wohnwagen oder das Zelt mit festen An- oder Umbauten zu versehen oder den Stellplatz mit festen Umzäunungen zu begrenzen. Für Beschädigungen an den Einrichtungen des Platzes ist der Mieter ersatz-pflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Haushalt gehörenden Per-sonen, seinen Besuchern, Lieferanten usw. verursacht worden sind.
§ 6 Der Vermieter verpflichtet sich, bei zeitweiser Abwesenheit des Mieters (Ur-laub, Krankheit o. ä.) den vermieteten Platz nicht anderweitig zu vermieten oder zu belegen.
§ 7 Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die verein-barten Mietzahlungen auch innerhalb einer von ihm gesetzten Nachfrist von zwei Wochen seit Fälligkeit nicht vollständig geleistet werden. Unbeschadet dessen ist er berechtigt, Mahnkosten (20€), Verzugszinsen (0,5% pro ange-fangenen Monat) sowie weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
§ 8 Außer in Fällen des Zahlungsverzuges ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung durch den Vermieter den vertragswidrigen Gebrauch des vermieteten Dauerplatzes fortsetzt oder den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt oder gegen die Campingplatzordnung verstößt.
§ 9 Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit für den Mietausfall, der dadurch entsteht, daß der Stellplatz nicht oder nicht für die volle Mietzeit anderweitig vermietet werden kann. Die Haftung des Mieters entfällt, wenn der Vermieter sich nicht genügend um einen neuen Mieter bemüht oder den Abschluss eines Mietvertrages mit einem geeigneten Mieter ohne triftigen Grund abgelehnt hat. Soweit er Schadensersatzansprüche gegen den Mieter hat, ist der Vermieter berechtigt, die vom Mieter geleisteten Zahlungen zur Abdeckung des Schadens einzubehalten. Solange der Dauerplatz nicht anderweitig vermietet worden ist, ist der Vermieter nicht zur Erstattung von Zahlungen verpflichtet, die der Mieter auf die Miete geleistet hat.
§ 10 Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen nur im Schritttempo gestattet.
§ 11 Bei Abstellung des Campingfahrzeuges in den Wintermonaten übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden irgendwelcher Art.
§ 12 Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder bei sonstiger Aufgabe des Dau-erplatzes ist der Mieter verpflichtet, diesen in ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben. Der Vermieter allein entscheidet, ob die Rückgabe ordnungsgemäß erfolgt ist. Sämtliche Holzfußbodenreste u. ä. sind zu entfernen, ohne dass dadurch dem Vermieter irgendwelche Kosten entstehen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist der Vermieter berech-tigt, die Aufräumung des Platzes auf Kosten des Mieters zu veranlassen. Der Mieter hat den Vermieter die Aufräumungskosten zu erstatten.
§ 13 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter sämtliche Angaben in diesem Vertrag sowie Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elekt-ronischen Datenverarbeitungsanlage speichert zum Zwecke der Vertrags-durchführung und Abrechnung verwendet. Eine Mitteilung an außenstehende Dritte erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder hoheitlicher Anordnungen.
§14 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein oder werden. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche ersetzt werden, die dem Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.
§15 Ständiges Wohnrecht ist auf dem Campingplatz nicht möglich.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.